Beschulung ab Montag 08-März (Stand Fr. 05-03-21)
Brief des Kultusministers an die Eltern und Sus : elternbrief_minister_01.03.2021.pdf
Der Unterricht im LK SDL (SEK I) findet ab Montag (8.03.) weiterhin im
eingeschränkten Regelbetrieb gemäß Nr. 4.3 Rahmenplan-HIA-Schule statt.
! Vor. jeweils Freitag's, wird durch Runderlass bekannt gegeben,
in welcher Betriebsform der Unterricht in der darauffolgenden Woche stattfinden wird!
d.h. tageweiser Wechsel zwischen Distanz- und Präsenszunterricht
Unterricht in geteilter Klassenstärke. (jeweils nur eine Klassenhälfte in der Schule)
Die Gruppeneinteilung erfolgt wie im Technik-/Hauswirtschaftsunterricht.
d.h. z.B.
KL 5a Gr.I hat Mo+Mi+Fr Unterricht in der Schule & Die/Do Distanzunterricht - B Woche
KL 5a Gr. II hat Die+Do Unterricht in der Schule & Mo/Mi/Fr Distanzunterricht - B Woche
(Ausnahme KL 10b - ungeteilt - da nur kleine Gruppenstärke )
In der folgenden A - Woche vor. dann gewechselte Beschulung. Gr.II dann Mo+Mi+Fr ...
Maskenpflicht !
Beachtet bitte immer die AHA-Regeln:
1,5 m Abstand
gründliche Händehygiene
Verzicht auf Körperkontakt wie Umarmungen und Händeschütteln
Hust- und Niesetikette
Vermeidung des Berührens von Augen, Nase und Mund
Vor Beginn des Unterrichtes betreten alle Schüler das Schulgelände
und halten sich bis zum Vorklingeln im Pausenbereich ihrer Kohorte auf.
Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind oder entsprechende Symptome zeigen, dürfen die Schule nicht betreten.
Beim Auftreten entsprechender Symptome (gemäß der jeweiligen aktuellen RKI-Definition) während der Unterrichtszeit sind die betreffenden Schüler zu isolieren.
Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten werden informiert und sind verpflichtet,
ihr Kind umgehend abzuholen.
SARS-Cov-2 infizierte Personen dürfen die Schule erst mit Zustimmung des Gesundheitsamtes wieder betreten.
Personen mit Erkältungssymptomen können die Schule betreten, wenn COVID-19 als Ursache der ausgeschlossen wurde.
Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, die gemäß der geltenden SARS-COV-2-EindV einen
Anspruch auf Notbetreuung haben, wird diese während der planmäßigen Unterrichts- oder Öffnungszeit der Schule in der Schule gewährleistet.
Bitte rechtzeitig 2 Tage vorher anmelden.
Mit freundlichem Gruß
und bleibt gesund.
A.Giebe
Alle FL/KL sind über die jeweilige Dienstmail erreichbar.
hier die Dienst-mail der FL der GmS zur Kontaktaufnahme
geänderte mail-Adresse :
Frau Wiesenberg => ma.wiesenberg@gms-seehausen.bildung-lsa.de
04.12.20 Mund- und Nasenschutz(MNS) + Weihnachtsferien(Ende)
Kurzfassung/Auszug aus: (Minister Tullner)
„Änderungen bei den hygienischen Anforderungen an den Schulen im LSA – 30-11-2020“
Ab 01.12.2020 gilt: (an der GmS J.J.W. Seehausen/Altm.)
Maskenpflicht für alle Personen
grundsätzlich innerhalb und außerhalb des Schulgebäudes Pflicht zum Tragen - Ja
MNS auch im Unterricht: 7. + 8. + 9. + 10. KL – Ja
die 5.+6. KL können einen MNS tragen
Alltagsmasken stellen eine zweckentsprechende Ausstattung der Schülerinnen und Schüler dar, die durch die Eltern oder Sorgeberechtigten gemäß § 43 Abs. 1 Satz 4 SchulG LSA sicherzustellen ist. Die Eltern oder Sorgeberechtigten haben ferner darauf zu achten, dass die Schülerinnen und Schüler eine ausreichende Anzahl von Alltagsmasken mitführen, um bei Bedarf die Alltagsmasken zu wechseln.